Rechts-Links

An dieser Stelle leiten wir Sie gern auch auf andere Online-Portale, die sich mit dem Thema "Das Impressum im Internet" beschäftigen und die Ihnen bei speziellen Problemen weiterhelfen können.

 

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Aufsichtsbehörden der Bundesländer

 

Zuwiderhandlungen gegen die Anbieterkennzeichnungspflichten nach dem TMG, dem RStV und den weiteren gesetzlichen Bestimmungen können mit einem Bußgeld bis zu 5.000 EUR geahndet werden. Darüber hinaus kann die jeweilige Aufsichtsbehörde z. B. das Online-Angebot untersagen oder sperren. Zuständig sind die von den Bundesländern bestimmten Aufsichtsbehörden.

 

Zu den jeweils nach Landesrecht zuständigen Aufsichtsbehörden vgl. Lorenz, Aufsicht über die Telemedien, JurPC Web-Dok. 171/2010.

Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V.

 

Die "Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V." (kurz: Wettbewerbszentrale) ist ein gemeinnütziger Verein, der sich als Selbstkontrollinstitution zur Durchsetzung des Rechts gegen den unlauteren Wettbewerb einsetzt. Ihr Auftrag besteht darin, durch Rechtsforschung, Rechtsberatung, Information und Rechtsdurchsetzung zur Förderung eines lauteren Geschäftsverkehrs und eines fairen wirtschaftlichen Wettbewerbs beizutragen.

 

Darüber hinaus ist die Wettbewerbszentrale als zuständiges Organ durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) dazu bestimmt worden, innerhalb der Europäischen Union begangene Verstöße gegen europäische Verbrauchschutzvorschriften zu verfolgen.

Verbraucherzentralen der Bundesländer

 

Die Verbraucherzentralen sind unabhängige, überwiegend öffentlich finanzierte, gemeinnützige Organisationen. Ziel ihrer Arbeit ist es, Verbraucher in Fragen des privaten Konsums zu informieren, zu beraten, zu unterstützen und rechtlichen Beistand zu leisten. Darüber hinaus besteht ihre Aufgabe darin, außergerichtlich wie auch gerichtlich gegen unlautere Werbemaßnahmen eines Anbieters vorzugehen.

 

Die Arbeit der Verbraucherzentralen wird gefördert durch öffentliche Mittel der Länder, durch die Kommunen und Landkreise an den Beratungsstandorten sowie durch Projektmittel des Bundes.

Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv)

 

Politische Dachorganisation der Verbraucherzentralen in den Bundesländern ist der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (kurz: vzbv) mit Sitz im in Berlin. Er vertritt die Interessen der Verbraucher gegenüber Politik, Wirtschaft und Gesellschaft auf Bundesebene.

 

Der vzbv bietet keine direkte Verbraucherberatung an. Dies übernehmen die einzelnen Verbraucherzentralen in den Ländern.

Industrie- und Handelskammern

 

Die Industrie- und Handelskammern (IHK) sind berufsständische Körperschaften des öffentlichen Rechts. Alle Gewerbetreibenden und Unternehmen mit Ausnahme reiner Handwerksunternehmen, Landwirtschaften und Freiberufler (die nicht ins Handelsregister eingetragen sind) gehören ihnen per Gesetz an. In Deutschland gibt es 80 Industrie- und Handelskammern, die für unterschiedlich große Regionen zuständig sind.

 

Sie vertreten als öffentlich-rechtliche Selbstverwaltungskörperschaften das Interesse ihrer zugehörigen Unternehmen gegenüber Kommunen, Landesregierungen und regionalen staatlichen Stellen. Die IHKn haben speziell den Auftrag, die Sicherung des fairen Wettbewerbs zu fördern und ihren Mitgliedsunternehmen einen umfassenden Service und Unterstützung/Beratung zu bieten.

Handwerkskammern

 

Eine Handwerkskammer ist die Selbstverwaltungseinrichtung des gesamten Handwerks in einem Kammerbezirk. Sie besitzt die Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Aufgabe der Handwerkskammern besteht darin, die Interessen des Gesamthandwerks zu vertreten und die Belange des Handwerks im Rahmen der Selbstverwaltung eigenverantwortlich zu regeln.

 

Darüber hinaus sollen die Handwerkskammern die wirtschaftlichen Interessen des Handwerks und die ihnen dienenden Einrichtungen fördern und ihre Mitglieder sowohl durch eine Rechtsberatung als auch unternehmensberatend zu unterstützen.

 

Die Handwerkskammer übt die Rechtsaufsicht über die Innungen und die Kreishandwerkerschaften im Kammerbezirk aus. Zur Handwerkskammer gehören die Inhaber eines Handwerksbetriebes und des handwerksähnlichen Gewerbes sowie die Gesellen, Arbeitnehmer mit abgeschlossener Berufsausbildung und die Auszubildenden.

Mitteilung der Kommission gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden betreffend die zuständigen Behörden und die zentralen Verbindungsstellen

 

Amtsblatt der Europäischen Union Nr. C 139 vom 08.05.2014

 

Für grenzübergreifende Impressums- und damit Wettbewerbsverstöße innerhalb der Europäischen Union führt die EU-Kommission ein Verzeichnis der "qualifizierten Einrichtungen" aller EU-Mitgliedsstaaten, die berechtigt sind, im kollektiven Verbraucherschutz tätig zu werden. Rechtsgrundlage ist Artikel 4 Abs. 3 RL 98/27/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19.05.1998 über Unterlassungsklagen zum Schutz der Verbraucherinteressen.

 

Dieses alle sechs Monate aktualisierte Verzeichnis wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die nächste Mitteilung erscheint voraussichtlich Ende 2014.

EUR-LEX - Der Zugang zum EU-Recht

 

EUR-Lex ermöglicht Ihnen in 24 EU-Amtssprachen den kostenlosen Zugriff auf

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  • andere öffentlich zugängliche Dokumente

Außerdem können Sie Rechtsetzungsverfahren mitverfolgen. Die Datenbank wird täglich aktualisiert und enthält über 3 Millionen Einträge. Einige Texte stammen noch aus dem Jahr 1951. Für alle Dokumente werden analytische Metadaten (Fundstelle, Daten, Schlagwörter usw.) auf verschiedenen Registerkarten angezeigt:

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